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  • 01.09.1998 · Fachbeitrag · Bundesfinanzministerium

    Der neue Nießbrauchserlaß

    | Die Finanzverwaltung hatte zuletzt mit einem Schreiben vom 15. November 1984 umfassend zu Nutzungsrechten an Grundstücken des Privatvermögens Stellung genommen (BStBl I, 664). Doch seit diesem Zeitpunkt hat sich die BFH-Rechtsprechung zu einigen Punkten so sehr geändert, daß es einer Überarbeitung und Anpassung des alten BMF-Schreibens bedurfte. Dem ist die Verwaltung nun mit Anweisungen vom 24. Juli 1998 nachgekommen (IV B 3 - S 2253 - 59/98, BStBl I, 914; ErbBstg 8/98, 4). Der folgende Beitrag erläutert die wichtigsten Regelungen anhand der Randziffern (Rz) des neuen Nießbrauchserlasses: |