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  • 01.03.2004 · Fachbeitrag · Bundesfinanzministerium

    Vermögensübergabe gegen wiederkehrende Leistungen nach den Beschlüssen des GrS

    | Es ist noch nicht lange her, dass die Finanzverwaltung mit dem grundlegend überarbeiteten "Rentenerlass" ihre Sichtweise zur Vermögensübertragung gegen wiederkehrende Leistungen an die Rspr.-Entwicklung angepasst hat (ErbBstg 03, 130 u. 168). Mit den zwei Beschlüssen des Großen Senats im Sommer 2003, die in mehreren grundlegenden Fragen bereits wieder den Ausführungen des "neuen Rentenerlasses" widersprachen (ErbBstg 03, 296), war die Anpassung überholt. Das BMF hat nunmehr die Veröffentlichung eines erneut überarbeiteten "Rentenerlasses" angekündigt (BMF 8.1.04, IV C 3 - S 2255 - 510/03, Abruf-Nr. 040493). Bis zu dessen Bekanntgabe sollen folgende Handlungsalternativen gewährt werden: |