01.09.1997 · Fachbeitrag · Bundesgerichtshof
Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkung innerhalb Zehn-Jahres-Frist
| Für die Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruches nach § 2325 BGB ist nur der Zeitpunkt der Schenkung maßgebend. Gab es zu diesem Zeitpunkt noch keinen Pflichtteilsberechtigten, so ist diese Schenkung bei der Bewertung des erhöhten Pflichtteils später nicht zu berücksichtigen. |
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