01.10.1997 · Fachbeitrag · Checkliste
Zur Vorbereitung eines Testaments, Erb- oder Übertragsvertrag
| Um die Ausgangsposition für vorweggenommene Erbfolgen und Erbfälle zu verbessern, erfordern alle Überlegungen dieser Art langfristig angelegte Planungen und eine Menge Überzeugungsarbeit. Die steuerliche Beratung muß rechtzeitig rechnen. Mandant und Notar müssen noch vor der Abfassung des Testaments bzw. des Übertragsvertrages über die Konsequenzen der Inanspruchnahme, die Verteilung des Freibetrages bzw. den Verzicht darauf unterrichtet werden. Notfalls müssen Gesellschaftsverträge geändert werden. Damit Sie auch wirklich an alles denken, haben wir hier für Sie nochmals die wichtigsten Gestaltungsmöglichkeiten zusammengefaßt: |
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