01.01.2002 · Fachbeitrag · DDR-ErbStG
Steuerbelastung des Erwerbs mit 70 Prozent
| Die Belastung eines (in den alten Bundesländern) wohnenden Erben in Höhe von knapp 70 Prozent des Erwerbs verstößt nicht gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Willkür- und Übermaßverbot (BFH 30.5.01, II R 4/99, BStBl II, 606). (Abruf-Nr. 011035) |
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