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  • 07.02.2008 | Doppelbesteuerungsabkommen

    Reform des Erbrechts in Frankreich

    von RA Dr. Marc Jülicher, FA StR, Bonn

    Das französische Erbrecht wurde zum 1.1.07 reformiert. Daneben kam es erstmals zum Abschluss eines DBA zwischen Deutschland und Frankreich auf dem Gebiet der Steuern auf Erbschaften und Schenkungen (unterzeichnet am 12.10.06, ausgefertigt am 11.9.07, BGBl II, 1402).  

     

    Nachfolgend werden relevante Fragen der grenzüberschreitenden deutsch-französischen Nachfolgeplanung im Zivilrecht erörtert. Zu Besonderheiten des französischen Erbschaftsteuerrechts und insbesondere den Neuerungen im Zusammenhang mit dem DBA zwischen Deutschland und Frankreich wird in der Erbfolgebesteuerung 03/2008 Stellung genommen. 

     

    1. Französisches Erbrecht

    Das französische Erbrecht, ein romanisches Recht mit im deutschen Rechtskreis nicht bekannten Einschränkungen, ist zum 1.1.07 reformiert worden. Manches, was vorher nicht gestattet war, kann jetzt erstmals geregelt werden. 

     

    1.1 Bindende Verfügungen