01.03.2002 · Fachbeitrag · Ehegatten
Schenkung oder ehebedingte Zuwendung
| Eine Zuwendung unter Ehegatten, der die Vorstellung oder Erwartung zu Grunde liegt, dass die eheliche Lebensgemeinschaft Bestand haben werde, und die darin ihre Geschäftsgrundlage hat, stellt eine ehebezogene Zuwendung und keine Schenkung dar. Ehebezogene Zuwendungen werden grundsätzlich allein güterrechtlich ausgeglichen (OLG München 20.7.01, 21 U 1873/01, MDR 02, 97). (Abruf-Nr. 020266) |
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