01.04.1999 · Fachbeitrag · Ehegatten-Testament
Vorsicht beim „Steuersparen“ mit (Geld-) Vermächtnissen im Berliner Testament!
| Die testamentarische oder erbvertragliche Anordnung von Vermächtnissen der Ehegatten zugunsten ihrer Kinder war schon vor der Erbschaftsteuerreform 1996 ein probates Gestaltungsmittel zur Minderung der Erbschaftsteuerbelastung innerhalb der Familie. Der mit den Vermächtnissen belastete Erbe mindert durch die gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG als Nachlaßverbindlichkeit abziehbaren Vermächtnisse seinen erbschaftsteuerpflichtigen Erwerb. Der Vermächtnisnehmer kann für den nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG zu versteuernden Vermächtniserwerb die steuerlichen Freibeträge in Anspruch nehmen, soweit diese wegen § 14 ErbStG noch nicht verbraucht sind. Der folgende Beitrag weist auf die Vor- und Nachteile der Gestaltungsmöglichkeiten hin. |
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