01.09.2002 · Fachbeitrag · Ehegattentestament
Änderung der Schlusserbeneinsetzung
| Die Klausel, dass der überlebende Ehegatte über das Vermögen frei soll verfügen können, berechtigt ihn nicht, die Schlusserbeneinsetzung zu ändern. Hierfür spricht auch keine Vermutung (BayObLG 18.3.02, 1Z BR 46/01, BayObLGZ 02, 66). (Abruf-Nr. 020981) |
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