01.03.2002 · Fachbeitrag · Ehegattentestament
Anfechtung durch den überlebenden, wieder verheirateten Ehegatten
| Ficht der überlebende, wieder verheiratete Ehegatte das gemeinschaftliche Testament selbst an, genügt zur Begründung des Anfechtungsausschlusses gemäß § 2079 S. 2 BGB nicht die Heranziehung der Motive, die den anfechtenden Ehegatten zu der getroffenen Verfügung veranlasst haben (BayObLG 18.10.01, 1Z BR 133/00, NJW- RR 01, 725). (Abruf-Nr. 020265) |
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