· Fachbeitrag · Testament
Anfechtung eines Testaments wegen eines übergangenen Pflichtteilsberechtigten
von RA und Notar, StB, FA ErbR Dipl.-Kfm. Gerhard Slabon, Paderborn
| Das OLG München hatte sich in seinem aktuellen Beschluss vom 19.9.24 (33 W 1507/24 e ) mit der Wirksamkeit einer Testamentsanfechtung wegen Übergehens eines Pflichtteilsberechtigten zu beschäftigen. |
Sachverhalt
M und F lebten in eheähnlicher Gemeinschaft zusammen. Ende 1994 errichtete der M ein handschriftliches Testament, in dem er der F eine Eigentumswohnung per Vermächtnis zuwandte. Im Jahr 2008 begann der E ein Verhältnis mit einer anderen Frau; aus dieser Beziehung ging die Tochter T hervor. M und F trennten sich 2009. Nach dem Tod des M verlangte die F die Übertragung der Eigentumswohnung und beantragte im Wege der einstweiligen Verfügung die Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch. T erklärte die Anfechtung des Testaments nach § 2079 BGB wegen Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten. Und das zu Recht, wie das Landgericht Kempten und im späteren Beschwerdeverfahren auch das OLG München bestätigten.
Entscheidungsgründe
Das OLG München versagte der F den einstweiligen Rechtsschutz (OLG München 19.9.24, 33 W 1507/24 e, Abruf-Nr. 244403), da eine wirksame Anfechtung des Testaments durch die Antragsgegnerin zum aktuellen Zeitpunkt für das OLG jedenfalls nicht auszuschließen war, sodass eine Vormerkungseintragung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes ausschied.
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