01.01.2001 · Fachbeitrag · Ehegattentestament
Indizien für den gemeinsamen Willen
| Soll bei zwei privatschriftlichen Verfügungen die Bindewirkung eines gemeinschaftlichen Ehegattentestaments erreicht werden, kommt es darauf an, ob dieser Wille aus den Urkunden selbst erkennbar ist (OLG Zweibrücken 21.8.00, 3 W 144/00, Rpfleger 00, 551). (Abruf-Nr. 001540) |
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