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  • 01.05.2003 · Fachbeitrag · Ehegattentestament

    Zwei identische Schriftstücke sind kein gemeinsames Testament

    | Schreiben zwei Eheleute am gleichen Ort, zeitlich kurz hintereinander und mit im Wesentlichen gleichen Inhalt jeweils ihr Testament, so handelt es sich gleichwohl nicht ohne weiteres um ein gemeinsames Testament. Zwar muss ein gemeinschaftliches Testament nicht zwingend in einem Schriftstück enthalten sein. Bei zwei Urkunden ist es jedoch erforderlich, dass inhaltlich jeweils auf das Schriftstück des Ehepartners Bezug genommen wird (OLG Zweibrücken, Beschluss17.7.02, 3 W 82/02, OLGR 03, 12). (Abruf-Nr. 030765) |