01.05.2003 · Fachbeitrag · Ehegattentestament
Zwei identische Schriftstücke sind kein gemeinsames Testament
| Schreiben zwei Eheleute am gleichen Ort, zeitlich kurz hintereinander und mit im Wesentlichen gleichen Inhalt jeweils ihr Testament, so handelt es sich gleichwohl nicht ohne weiteres um ein gemeinsames Testament. Zwar muss ein gemeinschaftliches Testament nicht zwingend in einem Schriftstück enthalten sein. Bei zwei Urkunden ist es jedoch erforderlich, dass inhaltlich jeweils auf das Schriftstück des Ehepartners Bezug genommen wird (OLG Zweibrücken, Beschluss17.7.02, 3 W 82/02, OLGR 03, 12). (Abruf-Nr. 030765) |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ErbBstg Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig