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  • 28.02.2023 · Nachricht · Testamentserrichtung

    Kann ein in drei Urkunden errichtetes Testament ein bindendes gemeinschaftliches Testament sein?

    | Die Ehegatten errichteten am 2.8.84 drei Testamente. In Testament 1 bestimmte der Ehemann seine Ehefrau zur Alleinerbin, in Testament 2 bestimmte die Ehefrau ihren Ehemann zum Alleinerben. In einem weiteren Testament 3 bestimmten die Ehegatten: „Im Falle unseres gemeinsamen Todes bestimmen wir unsere 3 Kinder zu gemeinsamen Erben.“ Nach dem Tod des Ehemanns errichtete die Ehefrau (E) ein weiteres notarielles Testament, in dem sie eines der Kinder zu 65 % und die beiden anderen Kinder zu je 17,5 % als Erben be-stimmte. Das OLG Koblenz hatte sich in seinem Beschluss vom 4.1.23 mit der Frage zu beschäftigen, ob das notarielle Testament Wirkung entfaltet oder ob die E aufgrund der durch den Tod ihres Ehemanns eingetretenen Bindungswirkung des gemeinschaftlichen Testaments vom 2.8.84 nach § 2271 Abs. 2 BGB an einem Widerruf gehindert war. |