01.05.2001 · Fachbeitrag · Einbringung
Tarifvergünstigung für den Einbringungsgewinn in eine Sozietät
| Wird in eine Einzelpraxis ein Sozius aufgenommen, so ist die Tarifbegünstigung des § 24 Abs. 3 S. 2 UmwStG i.V.m. § 16 Abs. 4, § 18 Abs. 3, § 34 Abs. 1 EStG bei einer Einbringung zu Teilwerten auch insoweit anzuwenden, als eine Zuzahlung in das Privatvermögen des Einbringenden erfolgt (entgegen Tz. 24.08 ff. des UmwSt-Erlasses, BStBl I 98, 268). Allerdings entsteht kein begünstigter Einbringungsgewinn (§ 24 Abs. 3 S. 3 UmwStG), insoweit als der Einbringende an der Gesellschaft beteiligt ist (BFH 21.9.00, IV R 54/99, DStR 00, 2183). (Abruf-Nr. 001532) |
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