01.07.1998 · Fachbeitrag · Entwurf ErbStR
Verschärfte Bewertung für GmbH-Anteile ab dem 1. August 1998
| Nach dem von der Bundesregierung am 27. Mai 1998 beschlossenen Entwurf der Erbschaftsteuer-Richtlinien (Ent ErbStR) soll sich die Bewertung von GmbH-Anteilen nach dem sogenannten Stuttgarter Verfahren ändern. Danach ist ab dem 1. August 1998 - dies wird der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Richtlinien sein - der Ansatz einer höheren Ertragswertkomponente beabsichtigt. |
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