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  • 01.08.2004 · Fachbeitrag · Erbauseinandersetzung

    Betriebsvermögen: Realteilung oder Sachwertabfindung?

    | Gehört zum Nachlass ein Einzelunternehmen, so geht dieses mit dem Erbfall auf die Erbengemeinschaft über. Die Miterben werden zunächst Mitunternehmer i.S. des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Scheidet ein Miterbe (im Rahmen der Erbauseinandersetzung) aus der Erbengemeinschaft aus, so erfolgt dies nach den selben Grundsätzen wie das Ausscheiden eines Mitunternehmers aus einer Personengesellschaft. |