01.10.2007 | Erbauseinandersetzung
Testamentsauslegung: Alleinerbe, Miterbe oder Vermächtnisnehmer?
1.Zur Abgrenzung zwischen Erbeinsetzung und Vermächtnis, wenn der Erblasser das Grundstück einer Person und das wertmäßig überwiegende Geldvermögen vier anderen Personen vermacht hat und mit dieser Verteilung praktisch über seinen gesamten Nachlass verfügt hat. |
2.Auslegung eines Testaments als Ersatzerbeinsetzung der Abkömmlinge bedachter Geschwister, wenn der Erblasser seine zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung noch lebenden Geschwister und den Sohn einer damals bereits verstorbenen Schwester gleichmäßig bedacht hat |
(OLG München 21.5.07, 31 Wx 120/06, Abruf-Nr. 072785). |
Sachverhalt
Die kinderlose Erblasserin verfügte in einem handschriftlichen Testament, dass
- die Nichte Inge ihr Haus und
- ihre drei Schwestern und der Sohn der vorverstorbenen Schwester Emma ihr „erspartes Geld“ erhalten sollen.
In Bezug auf Inge war geregelt, dass sie „nichts an die anderen auszubezahlen“ brauche, jedoch das Haus nicht verkaufen dürfe. Weiter solle sie die Grabpflege und das jährliche Lesen der Messen übernehmen. Der Gesamtnachlass bestand aus dem Hausgrundstück im Wert von ca. 223.000 EUR und Barvermögen von insgesamt 770.000 EUR.
Entscheidungsgründe
Die Auslegung des handschriftlichen Testaments führt zu dem Ergebnis, dass die Erblasserin die Nichte Inge, die drei Schwestern und den Sohn der vorverstorbenen Schwester Emma zu gleichen Teilen, also zu je ein Fünftel, zu Erben eingesetzt hat. An die Stelle der zwischen Testamentserrichtung und Erbfall verstorbenen zwei Schwestern treten ersatzweise deren Abkömmlinge.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ErbBstg Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig