01.01.2004 · Fachbeitrag · Erbbaurecht
Anspruch auf Erbbauzins kein selbstständiger Erwerbsgegenstand
| § 23 ErbStG ist nicht auf die nach 1995 ausgeführten freigebigen Zuwendungen erbbaurechtsbelasteter Grundstücke anwendbar. Die jährliche Entrichtung der ErbSt vom Jahreswert der Erbbauzinsen kommt nicht in Betracht (BFH, Beschluss AdV 29.08.03, II B 70/03, Abruf-Nr. 032421). |
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