Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.11.2003 · Fachbeitrag · Erbbauzinsen

    Wechsel der Besteuerung einer Erbbauzinsverpflichtung nach § 23 ErbStG

    | Der Wechsel von der Besteuerung einer Erbbauzinsverpflichtung mit dem Jahreswert der Nutzung zur Besteuerung mit dem Kapitalwert nach § 23 ErbStG ist auch nach Bestandskraft eines unter Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Schenkungsteuerbescheids zulässig (FG Nürnberg, 6.2.03, IV 397/01, rkr.). (Abruf-Nr. 032304) |