01.10.2003 · Fachbeitrag · Erbenermittler
Unerlaubte Rechtsbesorgung
| Inwieweit Erbensucher eine erlaubnispflichtige Rechtsbesorgung betreiben, lässt sich abstrakt nicht feststellen. Erbensucher sind nicht verpflichtet, sich jeglicher Tätigkeit im Rahmen der Abwicklung von Nachlässen zu enthalten. Maßgeblich sind vielmehr die Umstände des Einzelfalls (BGH 13.3.03, I ZR 143/00, BB 03, 1751). (Abruf-Nr. 030766) |
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