01.02.1999 · Fachbeitrag · Erbengemeinschaft
Die Inanspruchnahme der Eigenheimzulage bei Erbauseinandersetzung
| Häufig gehört zum Nachlaß vom Erblasser selbst genutztes Wohneigentum, das durch den Erbfall gemeinschaftliches Vermögen der Erben wird. Oft setzt sich die Erbengemeinschaft in solchen Fällen in der Weise auseinander, daß die Wohnung nur noch von einem Miterben (weiter) genutzt werden soll. Der nachfolgende Beitrag stellt die unterschiedlichen Gestaltungen dar, durch die die Miterben in den Genuß der Förderung nach dem Eigenheimzulagengesetz (EigZulG) kommen können. |
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