01.10.2003 · Fachbeitrag · Erbfall
Erbschaftsteuer- Reduzierung nach Eintritt des Erbfalls
| Grundsätzlich sollte man sich bereits zu Lebzeiten Gedanken über die gewünschte Erbfolge und die sich daraus ergebenden erbschaftsteuerrechtlichen Konsequenzen machen. Hat ein Erblasser dies versäumt und eine erbschaftsteuerlich ungünstige Erbfolge gewählt, so kann dies oft zu erheblichen steuerlichen Mehrbelastungen führen. In diesem Beitrag soll dargestellt werden, welche erbschaft- und schenkungsteuerlichen Belastungen im Einzelfall entstehen können und mit welchen Gestaltungsmöglichkeiten die Hinterbliebenen die Erbschaft- und Schenkungsteuer noch verringern können. |
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