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  • 01.09.2002 · Fachbeitrag · Erbschaftsteuer

    Gestaltungskonsequenzen aus der vorläufigen Festsetzung

    | Der BFH hält wesentliche Teile des derzeit geltenden Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes für verfassungswidrig (ErbBstg 02,01). In der mündlichen Verhandlung am 10.4.02, zu der auch das BMF geladen war, hatte der BFH seine Bedenken noch einmal bekräftigt. Mittlerweile hat der BFH das oberste Gericht in Karlsruhe angerufen (BFH, Beschluss 22.5.02, II R 61/99, n.v.). Sollte sich das BVerfG der Meinung des BFH anschließen, könnten erhebliche Vergünstigungen bei der Vererbung und Schenkung von Haus- und Grundbesitz wegfallen. |