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  • 01.04.2000 · Fachbeitrag · Erbschaftsteuerpraxis

    Probleme und Lösungen rund um die Vergünstigungen für Betriebsvermögen

    | Jeder steuerliche Berater muss im Zusammenhang mit der betrieblichen Generationennachfolge bestrebt sein, die Vergünstigungen nach § 13a ErbStG in Form des Freibetrags von 500.000 DM und des Bewertungsabschlags von 40 Prozent für das über den Freibetrag hinausgehende Vermögen zu erhalten. Bei einigen Gestaltungen ist zusätzlich an den Steuerentlastungsbetrag nach § 19a ErbStG zu denken, der im Ergebnis dazu führt, dass begünstigtes Vermögen auch bei Personen der Steuerklassen II und III nach den Steuersätzen der Steuerklasse I besteuert wird. Der folgende Beitrag erläutert anhand von Beispielsfällen, auf welche Punkte zur Entlastung des Erwerbs von Betriebsvermögen besonderes Augenmerk gelegt werden muss. Dabei werden die Besonderheiten durch das Steuerentlastungs- und das Steuerbereinigungsgesetz berücksichtigt. |