04.02.2010 | Erbschaftsteuerreform
§ 19 Abs. 3 ErbStG: Neue Tabelle für Härteausgleich
Durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz (BGBl I 09, 3950) haben sich die Tarife für unentgeltliche Erwerbe nach dem 31.12.09 erneut geändert, allerdings nur in der Steuerklasse II. Das FinMin Baden-Württemberg (18.1.09, 3 - 3825 / 2, Abruf-Nr. 100342) hat die neuen Grenzwertetabellen zur Anwendung des Härtefallausgleichs bekannt gegeben.
Aktuelle Grenzwerttabelle | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Für Erwerbe, bei denen die Steuer nach dem 31.12.09 entsteht oder entstanden ist, gilt folgende Tabelle:
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Da es in der Steuerklasse III nur zwei Steuersätze gibt, wird auch nur ein Grenzwert benötigt.
Beispiel: Ersparnis im Härtefall | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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