18.11.2008 | Erbschaftsteuerreform
ErbStG: Koalitionsspitzen haben sich geeinigt
Die Koalition hat sich angeblich über die letzten Streitfragen zur ErbSt-Reform geeinigt. Aufgrund der Ergebnisse der Koalitionsvereinbarung kann nur ein erster grober Überblick gegeben werden. Für eine endgültige Beurteilung muss der überarbeitete Gesetzentwurf abgewartet werden.
1. Zeitplan
Ausgangspunkt der Reform ist immer noch der mit Kabinettsbeschluss vom 11.12.07 beschlossene Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Abruf-Nr. 073891), der aber aufgrund der Einigung vom 7.11.08 noch erhebliche Änderungen erfahren wird.
- Spätestens bis zum 11.11.08 sollen die Gesetzestexte erstellt und in die Beratungen der Fraktionen gegeben werden. In der 48. KW werden sich die Fraktionen abschließend mit den ErbSt-Regelungen befassen.
- Der Deutsche Bundestag soll ebenfalls in der 48. KW, am 25.11.08 oder 26.11.08, in 2./3. Lesung die Reform verabschieden.
- Der Bundesrat soll in einer Sondersitzung am 12.12.08 das Gesetzgebungsverfahren abschließen.
- Das neue Recht soll grundsätzlich zum 1.1.09 in Kraft treten.
2. Erbschaftsteuerliche Änderungen für privates Vermögen
Die geplanten persönlichen Freibeträge – z.B. Ehegatte 500.000 EUR, Kinder 400.000 EUR – bleiben für alle Steuerklassen unverändert. Es wird also insbesondere keine Verbesserungen für die Steuerklassen II und III (Freibetrag 20.000 EUR) geben. Zusätzlich soll das selbstgenutzte Wohneigentum unter folgenden Voraussetzungen erbschaftsteuerfrei bleiben:
- 10 Jahre darf kein Verkauf, keine Vermietung und keine Verpachtung erfolgen.
- Für Ehegatten/Partner einer eingetragenen Partnerschaft nach dem LPartG gilt die Steuerbefreiung der Höhe nach unbegrenzt.
- Bei Kindern und Kindern verstorbener Kinder besteht eine 200 qm Wohnflächengrenze.
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