01.11.1997 · Fachbeitrag · Erbschaftsteuerreform
Gewinner und Verlierer des ErbStG 1997
| Noch immer gilt der Grundsatz, daß eine Regelung, die dem Familienfrieden dient, Vorrang vor einer Regelung haben sollte, die das Steuerrecht zwar optimal ausschöpft, die Hinterbliebenen aber entzweit und vor die Schranken der Gerichte treibt. Doch die Änderungen des neuen ErbStG in der Fassung des JStG 1997 haben zu einschneidenden Konsequenzen geführt. Dies sollte Sie zu einer gründlichen Überprüfung von Testamenten - insbesondere auch von Berliner Testamenten - und Erbverträgen veranlassen, die vor dem 1. Januar 1996 verfaßt worden sind, wenn Ihre Mandanten von den Vergünstigungen des neuen ErbStG profitieren können. |
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