Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.08.2002 · Fachbeitrag · ErbSt-Hinterziehung

    Anzeige- und Erklärungspflichten des Erben

    | Wurde das notariell errichtete Testament vom Nachlassgericht eröffnet, ist der Erbe nicht verpflichtet, dem ErbSt-FA Nachlasswerte mitzuteilen, von deren Existenz er erst nach dem Zeitpunkt erfährt, nachdem das ErbSt-FA auf die Abgabe einer ErbSt-Erklärung verzichtet hat (BFH 30.1.02, II R 52/99, BFH/NV 02, 917). (Abruf-Nr. 020599) |