01.04.2004 · Fachbeitrag · Ersatzerbeinsetzung
Ersatzerbeinsetzung oder Anwachsung
| Setzt der Erblasser seine zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung noch lebenden Geschwister gleichmäßig zu Erben ein und benennt keine Ersatzerben, ist für den Fall des Vorversterbens eingesetzter Geschwister im Wege der Testamentsauslegung festzustellen, ob die Einsetzung der Abkömmlinge bedachter Geschwister als Ersatzerben gemeint war (BayObLG 8.8.03, 1Z BR 16/03, Abruf-Nr. 040629). |
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