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  • 01.04.2000 · Fachbeitrag · Erwerb von Todes wegen

    Steuern sparen nach dem Erbfall durch Erbausschlagung

    | Bekannt ist, dass der Erblasser die Erbschaftsteuerbelastung für seine Erben schon durch Schenkungen zu Lebzeiten oder durch testamentarische Anordnungen steuern kann. Doch selbst nachdem der Erbfall eingetreten ist, lassen sich ungünstige Steuerfolgen vermeiden, wenn die Erben umgehend reagieren. Ein solches postmortales Gestaltungsmittel ist die Erbausschlagung. Dazu Folgendes: |