01.08.2000 · Fachbeitrag · Familienpool
Abfärberegelung bei Einbringung eines Grundstücks vermeiden
| Bei größeren Vermögen und mehreren Kindern ist die Familienpool-GbR ein in der Praxis beliebtes Modell, um Vermögen und Erträge steueroptimal auf die Generationen zu verteilen. Hinzu kommt, dass die Kinder das Ererbte - zumindest zu Lebzeiten der Eltern - nicht verprassen können sollen. Ein solcher Familienpool eignet sich zur Übertragung von Immobilien- und Kapitalvermögen ebenso wie grundsätzlich für die Übertragung betrieblichen Vermögens. Soll allerdings Vermögen übertragen werden, das sowohl gewerbliche Einkünfte als auch andere Einkünfte generiert, muss vermieden werden, dass die gewerblichen Einkünfte auf die Einkünfte aus der Vermögensverwaltung abfärben. Der Beitrag erläutert, auf welche Punkte dabei zu achten ist. |
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