01.07.1998 · Fachbeitrag · Finanzgericht
Abfindung aufgrund eines Erbvergleichs
| Die aufgrund eines Erbvergleichs erhaltene Abfindung in Geld unterliegt als solche der Erbschaftsteuer, selbst wenn der Nachlaß fast nur aus (niedriger zu besteuernden) Grundstücken bestand und die strittige Rechtsposition eine Beteiligung am Nachlaß als Miterbin war. |
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