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  • 01.03.1999 · Fachbeitrag · Finanzgericht

    Abgrenzung zwischen Vorausvermächtnis und Teilungsanordnung

    | Erfolgt eine Erbeinsetzung unter personeller Zuweisung einzelner Gegenstände des gesamten Nachlasses, liegt in der Zuweisung an die einzelnen Miterben kein Vorausvermächtnis, sondern eine Teilungsanordnung gemäß § 2048 BGB vor. |