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  • 01.05.1999 · Fachbeitrag · Finanzgericht

    Abzugsfähigkeit der sittlichen Pflicht beim Erwerb von Versicherungsansprüchen

    | Die Klägerin S. ist die Schwester des kinderlosen und alkoholkranken Erblassers E. Sie war 1991 von diesem zur Bezugsberechtigten aus zwei Lebensversicherungsverträgen über insgesamt 84.000 DM bestimmt worden. Dieser Betrag wurde nach dem Tod des E. anstandslos an S. ausgezahlt. Diese überwies daraufhin 30.000 DM auf dasGirokonto des E. Damit sollte eine Inanspruchnahme der Mutter von S. und E. verhindert werden, die sich in dieser Höhe für eine Schuld des vorher bei ihr lebenden E. verbürgt hatte und für seinen Lebensunterhalt aufgekommen war. Sowohl S. als auch die Mutter schlugen die Erbschaft aus. Das Nachlaßgericht verzichtete wegen der Geringfügigkeit des Nachlasses auf die Suche nach weiteren gesetzlichen Erben. |