01.04.1999 · Fachbeitrag · Finanzgericht
Aufwendungen für den Erbschaftsstreit sind als Betriebsausgaben abziehbar
| Aufwendungen für einen Erbschaftsstreit können dann betrieblich veranlaßt sein, wenn der Steuerpflichtige diese tätigen muß, um sich gewerbliches Vermögen aus dem Nachlaß zu sichern. |
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