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  • 01.04.1999 · Fachbeitrag · Finanzgericht

    Aufwendungen für den Erbschaftsstreit sind als Betriebsausgaben abziehbar

    | Aufwendungen für einen Erbschaftsstreit können dann betrieblich veranlaßt sein, wenn der Steuerpflichtige diese tätigen muß, um sich gewerbliches Vermögen aus dem Nachlaß zu sichern. |