01.05.1997 · Fachbeitrag · Finanzgericht
Aufwendungen zur Abgeltung von Pflicht-teilsschulden sind keine Betriebsausgaben
| Aufwendungen zur Abgeltung eines Pflichtteilsanspruchs sind keine Betriebsausgaben, sie mindern nicht die Einnahmen des Erben. Denn nur Erben treten in eine dingliche Nachfolge am Nachlaß des Verstorbenen ein. Das gilt auch hinsichtlich des Betriebsverm ögens. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ErbBstg Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig