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  • 01.05.1997 · Fachbeitrag · Finanzgericht

    Aufwendungen zur Abgeltung von Pflicht-teilsschulden sind keine Betriebsausgaben

    | Aufwendungen zur Abgeltung eines Pflichtteilsanspruchs sind keine Betriebsausgaben, sie mindern nicht die Einnahmen des Erben. Denn nur Erben treten in eine dingliche Nachfolge am Nachlaß des Verstorbenen ein. Das gilt auch hinsichtlich des Betriebsvermögens. |