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  • 01.08.1995 · Fachbeitrag · Finanzgericht Baden-Württemberg

    Zur Abgrenzung von Rente und dauernder Last

    | Das FG entschied sich für den Grundsatz: eine Rente ein bißchen ändern zu können, heißt, sie grundsätzlich ändern zu können und kam damit zum Ergebnis der dauernden Last. Immerhin baute der Senat - aus Angst vor der eigenen Courage? - noch einen Stolperstein ein und erklärte, es müsse sich um eine "wesentliche" Variabilität der wiederkehrenden Leistungen handeln.* |