01.01.1999 · Fachbeitrag · Finanzgericht
Bedarfsbewertung verfassungsgemäß - höhere Alterswertminderung möglich?
| Die weitgehend berechtigte Kritik an der unerprobten und methodisch nicht überzeugenden Bedarfsbewertung vermag mit Rücksicht auf die weitgehende Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers eine generelle Verfassungswidrigkeit des neuen Verfahrens noch nicht zu begründen. Auch der im Streitfall gewählte Ansatz der Alterswertminderung von 25 Prozent für ein 93 Jahre altes Gebäude ist nicht zu beanstanden. |
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