01.04.1999 · Fachbeitrag · Finanzgericht
Bewertung des grundbuchlich nicht vollendeten Grundstückserwerbs
| 1. Fällt in das Erbe ein grundbuchlich noch nicht vollzogener Anspruch auf Verschaffung von Grundeigentum, so ist dieser Anspruch grundsätzlich erbschaftsteuerlich nicht mit dem erhöhten Einheitswert des Grundstücks (heute: Bedarfswert), sondern mit dem Wert der Kaufpreisforderung des Grundstückskaufvertrags anzusetzen. |
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