01.09.2000 · Fachbeitrag · Finanzgericht
Bindungswirkung von Feststellungen nach § 138 Abs. 5 BewG
| Die Feststellungen des Lage-FA bei der Bedarfsbewertung nach § 138 Abs. 5 BewG binden das ErbSt-FA nur hinsichtlich des Grundstückswertes, nicht jedoch hinsichtlich der erbschaftsteuerlichen Zurechnung des Grundstücks (FG Hessen, Beschluss, 28.3.2000, 1 V 4736/99 - rkr. -, EFG 2000, 632). |
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