01.10.1997 · Fachbeitrag · Finanzgericht
Dauernde (Versorgungs-)Last bei Surrogation des übertragenen Vermögens
| Leistungen, die eine dauernde Last ausmachen, müssen nicht unmittelbar aus dem übertragenen Vermögen erwirtschaftet werden, wenn der Erwerber die existenzsichernde Wirtschaftseinheit nach der Übertragung veräußert und den Erlös anderweitig reinvestiert. Das gilt auch dann, wenn es sich um ertragbringende Grundstücke handelt, die kurze Zeit - weniger als fünf Jahre - nach der Übertragung veräußert werden, und wenn die vereinbarte Rente nunmehr aus den Erträgen von Kapitalvermögen gezahlt wird. |
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