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  • 01.10.1998 · Fachbeitrag · Finanzgericht

    Einheitsbewertung von Grundvermögen im Beitrittsgebiet

    | Die Finanzbehörden können für die Feststellung des Einheitswerts von Grundstücken, die im Beitrittsgebiet belegen und dem Grundvermögen zuzuordnen sind, auf vorhandene Unterlagen der ehemaligen Preisbehörden zur Wertermittlung zurückgreifen, wenn kein Einheitswert auf den 1. Januar 1935 festgestellt ist. |