01.10.1999 · Fachbeitrag · Finanzgericht
Erbschaftsteuerpflichtiger Erwerb einer Lebensversicherung
| Lieh der Bezugsberechtigte dem Versicherungsnehmer - dem späteren Erblasser - das Geld für die Lebensversicherungsprämien, so sind diese Beträge Kosten zur Erlangung des Erwerbs der Versicherungssumme gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG. |
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