01.09.1999 · Fachbeitrag · Finanzgericht
Gemischte Schenkung nur bei tatsächlicher Belastung des Beschenkten
| Übernimmt der Beschenkte bei einer Grundstücksschenkung die den Grundpfandrechten zugrundeliegenden Verbindlichkeiten, während dem Schenker der Nießbrauch vorbehalten bleibt und er sich im Innenverhältnis dem Beschenkten gegenüber verpflichtet, die Zins- und Tilgungsleistungen auf die übernommenen Verbindlichkeiten wie bisher zu tragen, liegt keine gemischte freigebige Zuwendung vor. |
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