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  • 01.08.1998 · Fachbeitrag · Finanzgericht

    Geschäftsfördernde Zuwendung bei Anteilserwerb gegen zu geringes Aufgeld

    | Eine die Kapitalquoten verändernde Kapitalerhöhung bei einer GmbH gegen ein zu geringes Aufgeld unterliegt der Schenkungsteuer auch dann, wenn der Zuwendende mit der Zuwendung eigene geschäft-liche Vorteile anstrebt. Nach neuer Auffassung des BFH entfällt zwar bei sogenannten geschäftsfördernden Zuwendungen nur unter bestimmten Umständen das Merkmal der Freigebigkeit. Verzichtet ein Gesellschafter anläßlich einer Kapitalerhöhung seiner GmbH auf das Recht zum Bezug neuer Stammanteile, gilt dies für die dadurch eintretende Bereicherung der anderen Gesellschafter jedoch dann nicht, wenn zwischen den Beteiligten familiäre Beziehungen bestehen. |