01.08.2000 · Fachbeitrag · Finanzgericht
Haftung des Testamentsvollstreckers
| Ein Testamentsvollstrecker haftet nicht für die ausstehende Erbschaftsteuer, wenn ihm als steuerrechtlichem Laien nicht bekannt war, dass er für die Bezahlung der Erbschaftsteuer zu sorgen bzw. einzustehen hat und ihm nur einfache Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann (FG München 25.10.99, 4 K 3189/96 - rkr. -, DStRE 2000, 372). |
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