01.01.2000 · Fachbeitrag · Finanzgericht
Haftung des Testamentsvollstreckers umfasst auch die Erbschaftsteuer
| Zu den gesetzlichen Pflichten des Testamentsvollstreckers gehört die Bezahlung der Erbschaftsteuer, und zwar auch dann noch, wenn die Bestallungsurkunde schon zurückgegeben worden ist. |
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