Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.01.2000 · Fachbeitrag · Finanzgericht

    Haftung des Testamentsvollstreckers umfasst auch die Erbschaftsteuer

    | Zu den gesetzlichen Pflichten des Testamentsvollstreckers gehört die Bezahlung der Erbschaftsteuer, und zwar auch dann noch, wenn die Bestallungsurkunde schon zurückgegeben worden ist. |