01.09.1998 · Fachbeitrag · Finanzgericht
Keine dauernde Last bei Übertragung eines vermieteten EFH möglich?
| Ist Gegenstand eines Übertragsvertrags ein vermietetes Einfamilienhaus, das aufgrund der Höhe des erzielbaren Einnahmen-Überschusses nicht als existenzsichernde Wirtschaftseinheit anzusehen ist, sind die im Rahmen der Übergabe vereinbarten Rentenzahlungen nicht als dauernde Last zu qualifizieren, weil die Abänderbarkeit der vereinbarten Versorgungsleistungen nur bei typischen Hof- und Geschäftsübergabeverträgen als vertragsimmanenter Bestandteil angesehen werden kann. |
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