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  • 01.01.1994 · Fachbeitrag · Finanzgericht Köln

    Keine Anschaffungskosten bei Abgeltung des Pflichtteilsanspruchs mit Grundstück

    | Tatsächlich gibt der Pflichtteilsberechtigte einen schuldrechtlichen Geldanspruch für den Erwerb eines Grundstücks hin, ähnlich wie beim Zugewinnausgleich, der mit der Übertragung von Wirtschaftsgütern abgegolten und als Erwerbsvorgang qualifiziert wird. |