01.01.1994 · Fachbeitrag · Finanzgericht Köln
Keine Anschaffungskosten bei Abgeltung des Pflichtteilsanspruchs mit Grundstück
| Tatsächlich gibt der Pflichtteilsberechtigte einen schuldrechtlichen Geldanspruch für den Erwerb eines Grundstücks hin, ähnlich wie beim Zugewinnausgleich, der mit der Übertragung von Wirtschaftsgütern abgegolten und als Erwerbsvorgang qualifiziert wird. |
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